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iFamZ 4, August 2016, Seite 269

Der Familienrat – das Recht der Familie auf ihre eigenen Lösungen

Familien planen ihre Hilfe selbst

Claudia Aufreiter und Christine Haselbacher

Das Verfahren Familienrat („Family Group Conference“) findet in vielen Ländern der Welt in den unterschiedlichsten Handlungsfeldern Anwendung. Der folgende Beitrag stellt das Verfahren Familienrat vor und unternimmt erstmals den Versuch seiner rechtlichen Einordnung im Kontext der Kinder- und Jugendhilfe in Österreich sowie der Obsorge- und Kontaktrechtsthematik. Des Weiteren wird auf die Implementierung des Verfahrens in der Kinder- und Jugendhilfe in Niederösterreich und auf die bisherigen Erfahrungswerte Bezug genommen.

I. Das Verfahren Familienrat

A. Geschichte und Motivation

Die Inspiration für dieses Modell stammt aus der Maori-Kultur Neuseelands, wo Familienkonferenzen 1989 gesetzlich verankert wurden und Familien das Recht erhielten, ihre Probleme zu besprechen und gemeinsam nach Lösungen zu suchen, bevor andere behördliche bzw staatliche Schritte eingeleitet werden. Kein Kind sollte unter staatliche Fürsorge oder Vormundschaft gestellt werden, ohne dass vorher seine erweiterte Familie an der Problemlösung beteiligt und diese um Unterstützung gefragt worden war. Seither fand das Verfahren Implementierung und Verbreitung über die USA, das Vereinigte Königreich, die Niederlande,...

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