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iFamZ 4, August 2016, Seite 254

Aus der Erbrechtspraxis des Dr. M. – 2016 im Zeichen der Erbrechtsreform

Die Stellung des Lebensgefährten im neuen Erbrecht

Ausgewählte Praxisfragen zur Erbrechtsreform (IV)

„Die Erbrechtspraxis des Dr. M.“ steht im Jahr 2016 ganz im Zeichen der Erbrechtsreform: Jede Ausgabe greift ausgewählte (neue) Rechtsfragen auf, weist auf potenzielle Fallstricke hin und gibt Tipps für die Gestaltung in der Praxis. Der vierte Teil widmet sich der Stellung des Lebensgefährten.

Ein erster Überblick

Die Diskussion über die Stellung des Lebensgefährten im Erbrecht ist naturgemäß in erster Linie politischer Natur und nicht eine solche von juristischer Dogmatik; die öffentlichkeitswirksame Komponente ist unübersehbar. Der Gesetzgeber musste sich im Zuge des Gesetzwerdungsprozesses daher – auch – des Themenkreises „Erbrecht des Lebensgefährten“ annehmen. Das Ergebnis brachte dabei keine revolutionäre Ausweitung erbrechtlicher Befugnisse des Lebensgefährten. Insb steht dem Lebensgefährten weiterhin kein Pflichtteilsrecht zu, und auch das ihm zustehende gesetzliche Erbrecht ist auf ein Minimum beschränkt.

In Anbetracht der Tatsache, dass der Lebensgefährte im bisherigen Erbrecht des ABGB keinerlei Rolle spielte, kann aber zumindest eine diesbezügliche Änderung festgestellt werden. Konkret ist der Lebensgefährte an zwei Stellen in b...

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