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iFamZ 4, August 2016, Seite 252

Beiträge zur Selbstversicherung reduzieren das Eigeneinkommen des Unterhaltsberechtigten

iFamZ 2016/160

§§ 66 ff EhG; § 19a ASVG

Nach der Rsp des OGH (8 Ob 75/10b = EvBl 2010/16, 124 [Ondreasova]; dieser Entscheidung für den Ehegattenunterhalt folgend 7 Ob 179/11s) sind verpflichtende Beiträge zur gesetzlichen Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung aus der Unterhaltsbemessungsgrundlage auszuscheiden. Beiträge für private Unfall‑, Kranken- oder Lebensversicherungen sind hingegen im Allgemeinen nicht abzugsfähig. Ebenso bilden Leistungen für eine private Pensionsvorsorge grundsätzlich keine Abzugspost.

(…) Richtig ist zwar, dass die Selbstversicherung bei geringfügiger Beschäftigung nach § 19a ASVG in Form der freiwilligen Versicherung (§§ 16 ff ASVG) und keine Pflichtversicherung (§§ 4 ff ASVG) darstellt. (…) Nach § 19a Abs 6 ASVG hat die Selbstversicherung aber die gleichen Rechtswirkungen wie eine Pflichtversicherung (Pfeil, in Mosler/Müller/Pfeil, SV-Komm, § 19a ASVG Rz 15). Durch den Abschluss der Selbstversicherung erwirbt der Versicherte einen Anspruch auf sämtliche Geld- und Sachleistungen aus der gesetzlichen Kranken- und Pensionsversicherung. (…) In unterhaltsrechtlicher Hinsicht ist eine Selbstversicherung nach § 19a ASVG somit der gesetzlichen Pflichtversicherung gleichzustellen. Aus diesem Grund sind die Beiträge zur Selbs...

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