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GesRZ 1, Februar 2014, Seite 39

Liegenschaft für Unterhalt

Stephan Probst

In unserer Rubrik „Der praktische Fall“ werden konkrete Fallgestaltungen, die nicht gerichtsanhängig wurden, aufbereitet und diskutiert. Damit kommen wir dem vielfach an uns herangetragenen Wunsch nach, auch solche Fälle zu besprechen, die noch nicht Gegenstand gerichtlicher Entscheidungen waren. Wir hoffen, damit auch einen Beitrag zur Streitvermeidung zu leisten. Es handelt sich um anonymisierte Fälle; gleichwohl verwenden wir, um die Lebensnähe der Darstellung zu erhöhen und die Lesbarkeit zu erleichtern – anstelle der sonst üblichen Kürzel –, frei gewählte Namen. Die Fälle wurden zum Teil bereits als praktische Fallbeispiele in Workshops oder Universitätsseminaren diskutiert und sollen nun den interessierten Leserinnen und Lesern dieser Zeitschrift zugänglich gemacht werden.

I. Sachverhalt

Wolfgang Mayer (V) ist in dritter Generation Unternehmer; er führt das Einzelhandelsunternehmen „Mayer Elektronik“ und ist mit Frau DI Dr. Eva Mayer (M) seit 1959 verheiratet. Das Ehepaar Mayer hat einen im Jahr 1961 geborenen Sohn Dieter (S). Die Familie lebt in der M gehörenden großen Wohnung, die unentgeltlich von M zur Verfügung gestellt wird. M erhält von ihrem Ehemann ein Taschengeld von 500

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