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Sozialleistungen und die Rolle der Sachwalterschaft
Veröffentlichung der Ergebnisse einer Arbeitsgruppe im Bundesministerium für Justiz
Nach Art 12 UN-Konvention zum Schutz von Menschen mit Behinderung ist jeder Mensch mit Behinderung grundsätzlich als handlungsfähig – und damit auch als prozessfähig – zu betrachten und bei Ausübung dieser Handlungsfähigkeit bestmöglich zu unterstützen. Dies wirft die Frage auf, wie Menschen mit Behinderung zu den sozialen Leistungen kommen, die ihnen zustehen. Eine Arbeitsgruppe im BMJ – bestehend aus namhaften Expertinnen und Experten des Sozialleistungswesens – hat sich in mehreren Sitzungen mit diesem Thema beschäftigt. Die Ergebnisse dieses Arbeitsprozesses sollen nun veröffentlicht werden, weil sie zeigen, unter welchen Voraussetzungen Sozialleistungen auch ohne Bestellung eines Sachwalters (weiter)gewährt werden können und inwieweit die Anspruchsberechtigten bei Antragstellung unterstützt werden. Zudem geben sie einen guten Überblick über die Mitwirkungspflichten der betroffenen Personen oder ihrer Vertreterinnen.
Die Darstellung erfolgt je Sozialleistung im Dreischritt: 1. Initiierung des Anspruchsprüfungsverfahrens, 2. Erlangung der Entscheidungsgrundlagen und 3. zeitlicher Umfang der Leistungsgewährung. Dieser Beitrag widmet sich den Pensionen, der erhöhten Familienbeihilf...