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iFamZ 3, Juni 2016, Seite 140

„Gerichtsinternes Einigungsverfahren“ – ein Jahresrückblick

Pilotprojekt zu einer alternativen Form der Streitbeilegung

Konstanze Thau

Mehrere Wiener Bezirksgerichte (ua BG Innere Stadt Wien, BG Donaustadt, BG Liesing, BG Josefstadt und BG Floridsdorf) sowie das LGZ Wien bieten als alternative Form der Streitbeilegung das „gerichtsinterne Einigungsverfahren“ an. Ausgangspunkt für dieses Pilotprojekt sind die von Parteien, Anwältinnen/Anwälten und Richterinnen/Richtern gemachten Erfahrungen, dass die klassische Konfliktbewältigung häufig ein (vorerst unsichtbares) Defizit nach sich zieht. Dies trifft speziell in Bereichen zu, die durch über das Verfahren hinweg andauernde Beziehungen, familiäre Bande, Geschäftsbeziehungen gekennzeichnet sind. Ziel des gerichtsinternen Einigungsverfahrens ist es, den Parteien zu einer raschen, interessenorientierten und nachhaltigen Konfliktlösung zu verhelfen, die grundsätzlich bei Gericht erfolgen und Ressourcen, Zeit und Geld sparen soll.

I. Rechtsgrundlagen

Auf dieser Überlegung aufbauend wurde das gerichtsinterne Einigungsverfahren im Sprengel des OLG Wien ins Leben gerufen. Gesetzliche Grundlagen bietet § 204 ZPO, der jedem Gericht ermöglicht, von Amts wegen auf eine gütliche Einigung hinzuwirken. Auch das AußStrG begünstigt in seinen §§ 13, 29 eine möglichst einvernehmliche Lösung des Sachkonf...

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