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iFamZ 2, April 2016, Seite 119

Verjährung des Pflichtteils bei vorhergehendem Erbrechtsstreit

iFamZ 2016/81

§ 1487 ABGB

Die Verjährungsfrist zur Geltendmachung des Pflichtteils wird durch einen vorhergehenden Erbrechtsstreit, in dem der Pflichtteilsberechtigte erfolglos die Gültigkeit des Testaments bestritten hat, nicht gehemmt.

Die Klägerin ist das einzige Kind der am verstorbenen Erblasserin. Diese hatte in ihrem Testament vom die Klägerin und die Beklagte, eine Nachbarin der Erblasserin, zu gleichen Teilen zu Erben eingesetzt und mehrere weitere letztwillige Anordnungen getroffen. (…)

Der Gerichtskommissär übernahm am das Testament vom und errichtete am selben Tag das Übernahmeprotokoll. Die Klägerin behauptete im Verlassenschaftsverfahren die Ungültigkeit des Testaments. In weiterer Folge gab sie unter Berufung auf ihr gesetzliches Erbrecht zum gesamten Nachlass die bedingte Erbantrittserklärung ab; nur hilfsweise stützte sie sich – zur Hälfte des Nachlasses – auf das Testament. Die Beklagte gab ihrerseits aufgrund des Testaments vom zur Hälfte des Nachlasses die bedingte Erbantrittserklärung ab. Der vom Gerichtskommissär am unternommene Einigungsversuch scheiterte. Das daran anschließende Verfahren über das Erbrecht endete mit dem unbekämpft in Rechtskraft erwa...

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