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iFamZ 2, April 2016, Seite 115

Grunderwerbsteuer bei Erwerben von Todes wegen

Was ändert sich mit der Steuerreform?

Mit dem Steuerreformgesetz 2015/2016 wurde die Grunderwerbsteuer ein weiteres Mal tiefgreifend reformiert. Dadurch kam es insb zu Änderungen bei der Bemessungsgrundlage: Gem § 4 Abs 1 GrEStG nF ist die Steuer vom Wert der Gegenleistung, mindestens jedoch vom Grundstückswert zu berechnen. Der neu eingeführte Grundstückswert kommt also immer dann zur Anwendung, wenn eine Gegenleistung nicht vorhanden oder die Gegenleistung geringer als der Grundstückswert ist, und löst somit den gemeinen Wert als Mindest- und Ersatzbemessungsgrundlage ab.

Dr. Philip Gruber gibt einen Überblick über die wichtigsten am in Kraft getretenen grunderwerbsteuerlichen Neuerungen sowie die Regelungen der neuen Grundstückswertverordnung 2016, wobei besonderes Augenmerk auf Erwerbe von Todes wegen gelegt wird.

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