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iFamZ 2, April 2016, Seite 113

Veranstaltungstipp: Erbrechtsreform – wesentliche Neuerungen und konkrete Umsetzungstipps

Mit der Erbrechtsreform 2015 erfolgen weitreichende Änderungen im Erbrecht. Die Reform dient der Modernisierung, berücksichtigt den Lebensgefährten, erweitert die Testierfreiheit (durch weiter gehende Enterbungsgründe) und modifiziert die Testamentsformen. Insb im Pflichtteilsrecht sind gravierende Neuerungen vorgesehen, ua die Möglichkeit zur Stundung des Pflichtteils unter Bedachtnahme auf Unternehmensinteressen. Auch die Anrechnung von Schenkungen wird neu geregelt. Als weitere wesentliche Änderungen werden auch Pflegeleistungen zukünftig erbrechtlich berücksichtigt. Die EU-Erbrechtsverordnung bringt wesentliche Änderungen bei Verlassenschaften mit Auslandsbezug, insb die Möglichkeit der Rechtswahl. Sie gilt bereits für Todesfälle ab dem . Zwei Topexperten, Dr. Ulrich Pesendorfer und Dr. Christoph Mondel, geben Ihnen in diesem Seminar einen Überblick über die zukünftige Rechtslage und über die wichtigsten Neuerungen sowie wertvolle Tipps für die Praxis.

  • Ort: IBM Client Center, Obere Donaustraße 95, 1020 Wien.

  • Zeit: , 13.00 bis 17.00 Uhr.

  • Informationen:www.lindeverlag.at (Bereich Lindecampus).

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