Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
iFamZ 2, April 2016, Seite 111

Rückerstattung des von einem Lebensgefährten erlegten Finanzierungsbeitrags für die Genossenschaftswohnung nach Beendigung der Lebensgemeinschaft

iFamZ 2016/77

§ 1042 ABGB; § 17 WGG

Gegenstand des Rückleistungsbegehrens ist nicht ein der Beklagten allenfalls zukünftig zustehender Anspruch gegen die Vermieterin bei Vertragsbeendigung, sondern der Anspruch des Klägers auf Ersatz jenen Aufwands, zu dessen Tragung die Beklagte ab Beendigung des Mitmietverhältnisses als Alleinmieterin auch allein verpflichtet wäre.

Der Kläger und die Beklagte bezogen als Mitmieter eine nun von der Beklagten allein bewohnte Wohnung einer gemeinnützigen GmbH. Der Beklagte entrichtete den einmaligen Finanzierungsbeitrag aus eigenen Mitteln. Im Mietvertrag wurde festgehalten, dass im Fall des Ausscheidens einzelner Mieter aus dem Vertrag der verbleibende Mieter alle Rechte daraus erwirbt, aber kein Rückzahlungsanspruch des Finanzierungsbeitrags gegenüber der Vermieterin besteht. Diese Ansprüche sollten im Innenverhältnis zwischen den Mitmietern geregelt werden. Mit dem Auszug bestätigte die Vermieterin, dass der Kläger mit ihrem Einverständnis aus dem Mietverhältnis ausgeschieden und aus der Haftung für die vorgeschriebenen Mietentgelte entlassen worden ist. Die fortlaufenden Mietentgelte wurden von der Beklagten entrichtet. Der Kläger berief sich auf eine...

Daten werden geladen...