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iFamZ 2, April 2016, Seite 91

Waisenpension: (Nicht-)Vorliegen einer Berufsausbildung

iFamZ 2016/62

§ 252 Abs 2 ASVG

Ein Berufsfindungspraktikum als Rettungssanitäter ist keine Berufsausbildung, die die Kindeseigenschaft über das 18. Lebensjahr hinaus verlängert; auch eine Analogie zum Freiwilligen Sozialjahr kommt nicht in Betracht.

Rubrik betreut von: Matthias Neumayr
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