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Kontaktrecht; bei Kindeswohlgefährdung Zurücktreten des Kontaktrechtsanspruchs des Elternteils gegenüber dem Kindeswohl
iFamZ 2016/55
§§ 138, 187 ABGB; § 62 Abs 1 AußStrG
10 Ob96/15p
Das Erstgericht wies die Anträge des Vaters, 1. ihm ein (begleitetes) Kontaktrecht zu seinen Kindern einzuräumen und 2. der Mutter die Obsorge für die Minderjährigen zu entziehen und auf ihn oder hilfsweise auf Dritte zu übertragen, ab.
Mit dem angefochtenen Beschluss bestätigte das Rekursgericht diesen Beschluss.
Der dagegen erhobene außerordentliche Revisionsrekurs des Vaters zeigt keine iSd § 62 Abs 1 AußStrG erhebliche Rechtsfrage auf:
Der Sachverständige sah es (gemeint: das Kontaktrecht des Vaters) zwar zunächst als sinnvoll an, relativierte aber in der Folge dahin, dass die ersten Kontakte erst nach einer dreimonatigen Therapie beider Eltern und der Kinder angebahnt werden könnten. Der KJHT spricht sich in seiner fachlichen Stellungnahme ausdrücklich gegen ein Kontaktrecht aus. Die unmündigen Kinder lehnen den Vater vehement ab. Die Beurteilung des Rekursgerichts, dass derzeit mit einer freiwilligen Anbahnung der Kontakte durch die Kinder nicht zu rechnen und daher davon auszugehen ist, dass bei der Erzwingung von entsprechenden Kontakten zwischen den Kindern und dem Vater das Kindeswohl gefährdet ist, ist jedenfalls vertretbar. (…)
Den Eltern steht das Re...