Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Klage eines Begünstigten einer Privatstiftung auf Feststellung der Unwirksamkeit einer Stiftungsänderungserklärung
1. Ein aktuell Begünstigter einer Privatstiftung hat ein rechtliches Interesse an der Feststellung durch Urteil, dass der Stifter bei der Errichtung einer Stiftungszusatzurkunde, mit der er weitere Begünstigte berief, geschäftsunfähig war.
2. Gegner der Feststellungsklage des Begünstigten sind in diesem Fall die Privatstiftung und die neu berufenen Begünstigten. Die Rechtskraftwirkung des Feststellungsurteils beseitigt die Unsicherheit über das Rechtsverhältnis auch dann, wenn die neuen Begünstigten nur als Nebenintervenienten der beklagten Privatstiftung am Verfahren beteiligt sind. Die Bindungswirkung des Feststellungsurteils erfasst auch die Nebenintervenienten.
(OLG Wien 16 R 46/14y; LGZ Wien 54 Cg 38/12y)
Die beklagte Privatstiftung wurde im Jahr 1995 vom Großvater und vom Vater des Klägers (im Folgenden: Zweitstifter) errichtet. Nach Pkt VI. der (aktuellen, mehrfach geänderten) Stiftungsurkunde ist erster Begünstigter auf dessen Lebenszeit der Zweitstifter; nach dessen Ableben sind zu gleichen Teilen dessen namentlich genannte fünf volljährige Kinder Begünstigte, darunter der Kläger. Nach der Stiftungsurkunde stand dem Zweitstifter...