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Berücksichtigung der Sorgepflicht für die (Ex-)Ehefrau im Kindesunterhaltsverfahren
iFamZ 2016/46
Auch wenn die Unterhaltsansprüche der Ehefrau durch eine einmalige Geldabfindung endgültig bereinigt und verglichen wurden, ist diese Sorgepflicht für die (Ex-)Ehefrau im Kindesunterhaltsverfahren als unterhaltsmindernd zu berücksichtigen.