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iFamZ 2, April 2016, Seite 81

Berücksichtigung der Sorgepflicht für die (Ex-)Ehefrau im Kindesunterhaltsverfahren

iFamZ 2016/46

§ 231 ABGB

Auch wenn die Unterhaltsansprüche der Ehefrau durch eine einmalige Geldabfindung endgültig bereinigt und verglichen wurden, ist diese Sorgepflicht für die (Ex-)Ehefrau im Kindesunterhaltsverfahren als unterhaltsmindernd zu berücksichtigen.

Rubrik betreut von: Matthias Neumayr
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