Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Aus der Erbrechtspraxis des Dr. M. – 2016 im Zeichen der Erbrechtsreform
Die Anrechnung von Schenkungen auf den Erb- und Pflichtteil – Bedeutung für die Schenkungsvertragserrichtung
Ausgewählte Praxisfragen zur Erbrechtsreform (I)
„Die Erbrechtspraxis des Dr. M.“ steht im Jahr 2016 ganz im Zeichen der Erbrechtsreform: Jede Ausgabe greift ausgewählte (neue) Rechtsfragen auf, weist auf potenzielle Fallstricke hin und gibt Tipps für die Gestaltung in der Praxis. Der erste Teil widmet sich der Anrechnung von Schenkungen.
Die Anrechnung von Schenkungen unter Lebenden auf den Erb- und Pflichtteil war bisher einer der komplexesten Themenbereiche im Erbrecht (und im Zivilrecht überhaupt). Eine Reform wurde seitens der Lehre schon seit geraumer Zeit gefordert, und der Gesetzgeber des ErbRÄG 2015 hat sich dieses Anliegens angenommen. Die – im Gesetzgebungsprozess stark diskutierten – Änderungen sind umfangreich. Ob sie zu einer Vereinfachung des Themenbereichs beitragen werden, bleibt abzuwarten. Denn es können sich, wie es so oft ist, neue Rechtsfragen und Fallen auftun. Eine der offenen Fragen ist, ob bzw gegebenenfalls wie anlässlich der Errichtung von Schenkungsverträgen die Anrechnungsregeln zu berücksichtigen sind. Dieser Frage geht der vorliegende Beitrag nach, wobei dafür eine vorangehende kurze Darstellung der Neuerungen unerlässlich ist.