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iFamZ 1, Februar 2016, Seite 18

Grenzen des pflichtgemäßen Ermessens der amtswegigen Wahrheitsforschung

iFamZ 2016/17

§ 16 AußStrG; § 503 ZPO

Der Untersuchungsgrundsatz beschränkt auch im Abstammungsverfahren nicht die freie Beweiswürdigung. Weder Tatfragen noch die Unterlassung von gebotenen Beweisaufnahmen sind revisibel, wenn nicht die Grenzen des pflichtgemäßen Ermessens zur amtswegigen Wahrheitsforschung verkannt wurden.

Rubrik betreut von: Christa Zemanek
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