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Grenzen des pflichtgemäßen Ermessens der amtswegigen Wahrheitsforschung
iFamZ 2016/17
Der Untersuchungsgrundsatz beschränkt auch im Abstammungsverfahren nicht die freie Beweiswürdigung. Weder Tatfragen noch die Unterlassung von gebotenen Beweisaufnahmen sind revisibel, wenn nicht die Grenzen des pflichtgemäßen Ermessens zur amtswegigen Wahrheitsforschung verkannt wurden.