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iFamZ 1, Februar 2016, Seite 17

Informationsrechte nur bei Verletzung der Informationspflicht; primärer Auftrag an Obsorgeberechtigten

iFamZ 2016/15

§ 189 ABGB; § 107 Abs 2 AußStrG

Der derzeit nicht obsorgeberechtigte Vater ist nach wie vor eine bedeutsame Bezugsperson für die Minderjährige.

(…) Das Erstgericht räumte dem Vater mit Beschluss gem § 107 Abs 2 AußStrG amtswegig folgende im Rechtsmittelverfahren noch strittige Informationsrechte ein:

1. Der Vater ist berechtigt, sich eigenständig Informationen über die Schule und den Schulerfolg [der Minderjährigen] einzuholen, mit Lehrern zu sprechen und zu Elternsprechtagen zu gehen.

2. Er ist berechtigt, im Fall eines Krankenhausaufenthalts, sich währenddessen oder im Nachhinein Informationen über den Gesundheitszustand von den behandelnden Ärzten einzuholen und in die Krankengeschichte Einsicht zu nehmen.

(..) 2.2. Nach den Zielsetzungen des KindRÄG 2001 sollte das Recht auf persönlichen Verkehr, das nach dem Wortlaut des Gesetzes bisher dem nicht mit Pflege und Erziehung betrauten Elternteil eingeräumt war, primär als Recht des Kindes normiert werden. Damit sollte nicht zuletzt psychologischen und soziologischen Erkenntnissen Rechnung getragen werden, wonach die Aufrechterhaltung ausreichender persönlicher Kontakte zwischen dem Kind und dem Elternteil, bei dem es nicht lebt, für die weitere Entwickl...

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