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iFamZ 1, Februar 2016, Seite 17

Kontaktrecht: Doppelresidenz- oder Wechselmodell erfordert besondere Kooperationsbasis

iFamZ 2016/14

§ 187 ABGB; § 62 Abs 1 AußStrG

(…) Das Erstgericht sprach mit Beschluss aus, dass die Obsorge für den 2006 geborenen Minderjährigen der Mutter und dem Vater gemeinsam zukommt. Der hauptsächliche Aufenthalt des Minderjährigen wurde bei der Mutter festgesetzt. Darüber hinaus räumte das Erstgericht dem Vater ein Kontaktrecht von Donnerstagnachmittag bis Sonntagabend in den ungeraden Wochen und von Mittwochnachmittag bis Freitagfrüh in den geraden Wochen ein.

Das Rekursgericht bestätigte die Obsorgeregelung, reduzierte das dem Vater eingeräumte Kontaktrecht aber jeweils um eine Nacht.

(…) Der Vater vermag in seinem außerordentlichen Revisionsrekurs, mit dem er die Festsetzung einer gleichteiligen Betreuung, bevorzugt durch Festlegung eines wochenweisen Wechsels, allenfalls eines jahreweisen Wechsels ohne Festsetzung des hauptsächlichen Aufenthalts bei einem Elternteil, sowie ein weiter gehendes Kontaktrecht, zumindest im Ausmaß des erstgerichtlichen Beschlusses anstrebt, keine erheblichen Rechtsfragen iSd § 62 Abs 1 AußStrG aufzuzeigen.

(..) 3. Da es auf die abstrakte Zulässigkeit eines bestimmten Betreuungsmodells nicht ankommt, wenn dieses ohnehin nicht dem Wohl des Kindes entspricht, ist auf die vom Va...

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