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iFamZ 1, Februar 2016, Seite 16

Obsorgeübertragung an die Mutter; keine gemeinsame Obsorge aufgrund heftiger gegenseitiger Vorwürfe der Eltern; Urteilsfähigkeit des Kindes ab dem 12. Lebensjahr

iFamZ 2016/12

§ 180 Abs 1 ABGB; § 62 Abs 1 AußStrG

(…) II. Die Vorinstanzen haben übereinstimmend entschieden, die alleinige Obsorge für beide Kinder der Mutter zu übertragen. Zuvor waren die nunmehr zehnjährige Tochter und der nun sechsjährige Sohn beim Vater, dem das Erstgericht im Mai 2013 vorläufig die alleinige Obsorge übertragen hatte, weil damals der – später jedoch nicht erwiesene – Verdacht bestand, der Lebensgefährte der Mutter neige zu familiären Gewalttaten.

Die Vorinstanzen haben überzeugend trotz des die Kinder sehr belastenden Verhaltens der Eltern im Verfahren die Erziehungsfähigkeit beider Elternteile grundsätzlich bejaht. Dass sie vor diesem Hintergrund unter Hinweis auf das entwicklungsbedingt gegebene Bedürfnis der minderjährigen S nach einer weiblichen Vertrauens- und Identifikationsfigur, auf den Wunsch von S, bei der Mutter zu leben, und auf die Notwendigkeit, die Kinder nicht zu trennen, für den Fall einer Unterbringung bei der Mutter die günstigere Zukunftsprognose getroffen haben, ist vertretbar und bietet daher keinen Anlass für ein korrigierendes Eingreifen des OGH.

II.1 Die Entscheidung darüber, welchem Elternteil die Obsorge übertragen wird, ist immer von den Umständen des ...

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