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iFamZ 1, Februar 2016, Seite 13

Kieferorthopädische Behandlung: Aufgrund hoher Betreuungsleistungen des Vaters kein Sonderbedarf

iFamZ 2016/6

§ 231 ABGB

Die Obsorge für den zwölfjährigen P steht seiner Mutter zu.

Das Erstgericht hat die Geldunterhaltspflicht des Vaters für P für die Zeit vom bis zum mit 479 Euro monatlich und ab dem mit 548 Euro monatlich festgesetzt. Bei einer Bemessungsgrundlage in Höhe des tatsächlich erzielten Nettoeinkommens des Vaters von monatlich 4.277 Euro und einem Prozentsatz von 14 % bzw ab dem von 16 % ergeben sich Unterhaltsbeträge von 598 Euro bzw 684 Euro monatlich. Das vom Vater ausgeübte Kontaktrecht von weit überdurchschnittlichem Umfang (rund 128 Besuchstage jährlich) rechtfertige eine Kürzung der Unterhaltsbeträge laut Prozentkomponente um gerundet 20 %.

Infolge einer Einkommensverminderung und einer weiteren Sorgepflicht setzte das Erstgericht im Jahr 2014 die Unterhaltspflicht des Vaters für seinen Sohn ab dem bis auf Weiteres auf 340 Euro monatlich herab. Dabei berücksichtigte es erneut eine Kürzung des Unterhaltsanspruchs um 20 % wegen des Kontaktrechts von überdurchschnittlichem zeitlichem Umfang.

Die Mutter hatte für die kieferorthopädische Behandlung von P im April 2013 160 Euro (für den Zeitraum Oktober 2012 bis Oktober 2013) und am 409,50 Euro (für den ...

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