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iFamZ 1, Februar 2016, Seite 12

Unterhaltsbefreiung während Haft des Unterhaltspflichtigen – unabhängig vom Grund der Haft

iFamZ 2016/5

§ 231 ABGB

Der geldunterhaltspflichtige Vater wurde am wegen des Verdachts des versuchten Mordes an seiner früheren Frau und seinen Kindern festgenommen. Anschließend befand er sich in Untersuchungshaft. Am 3. 3, 2015 wurde er wegen des Verbrechens des versuchten Mordes an seiner früheren Frau – vom Vorwurf des versuchten Mordes an seinen Kindern wurde er freigesprochen – zu einer Freiheitsstrafe von elf Jahren verurteilt. Seither ist er in Strafhaft.

Am beantragte der Vater, ihn wegen seiner Haft ab August 2014 von seiner Unterhaltspflicht zu befreien.

Der Sohn sprach sich gegen die beantragte Herabsetzung aus. Die Tat, derentwegen der Vater in Haft gekommen sei, dürfe nicht zur Folge haben, dass er von seiner Unterhaltspflicht befreit werde.

Das Erstgericht befreite den Vater ab von seiner Unterhaltspflicht für seinen Sohn. Der Unterhaltsanspruch ruhe wegen der Haft; die Gründe der Haft seien nicht maßgeblich.

Das Rekursgericht gab dem gegen die Unterhaltsbefreiung ab September 2014 gerichteten Rekurs des Sohnes Folge und verwies die Rechtssache zur neuerlichen Entscheidung nach Verfahrensergänzung an das Erstgericht zurück. Der Vater habe bei einer Einvernahme i...

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