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iFamZ 1, Februar 2016, Seite 1

Standards der Familiengerichtshilfe

Peter Barth

„Heute ist der . Heute ist ein denkwürdiger Tag. Das erste Mal sind alle 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Familiengerichtshilfe versammelt. Es ist mir eine große Freude, Sie hier begrüßen zu dürfen. Eigentlich ist es ein Wunder, dass Sie heute da sind und alle miteinander ‚die Familiengerichtshilfe‘ sind.“

Dies waren die ersten Worte meiner Eröffnungsrede bei der ersten österreichweiten Tagung der FamGHi im vergangenen Herbst in Graz. Tatsächlich bedurfte es eines enormen Kraftaktes, die FamGHi „aus der Taufe zu heben“. Noch schwieriger vielleicht war es aber, sie auf einen guten Weg zu bringen und auf richtigem Kurs zu halten …

Dabei war die Idee einer FamGHi nicht neu: 1914 wurde durch die erste Teilnovelle des ABGB ein § 284 in das ABGB eingefügt, wonach bei den Bezirksgerichten „Vormundschaftsräte“ gebildet werden konnten, die das Gericht in Vormundschaftssachen unterstützen und von diesem zu einer gutachterlichen Stellungnahme aufgefordert werden konnten. Eingerichtet wurden diese Vormundschaftsräte offenbar nie, der Ausbruch des Ersten Weltkrieges dürfte dies verhindert haben.

Beinahe 100 Jahre danach, nämlich im Jahr 2008, hat die Fachgruppe Außerstreit- und Familienrecht der ö...

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