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Unzumutbarkeit der Sachwalterschaftsübernahme durch eine Rechtsanwältin bei Bestehen eigener Obsorgepflichten
iFamZ 2015/102
Es liegt keine vom OGH aufzugreifende Fehlbeurteilung vor, wenn die Unzumutbarkeit der Übernahme einer dritten Sachwalterschaft durch eine (nicht alleinerziehende) Rechtsanwältin, die für drei unmündige Kinder zu sorgen hat, verneint wird. Obsorgepflichten sind zwar bei der Frage der Unzumutbarkeit zu berücksichtigen, doch hat keine numerische Anrechnung zu erfolgen. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass die zur Sachwalterin bestellte Rechtsanwältin im Einzelfall die Erledigung einzelner Aufgaben an Mitarbeiter delegieren kann.