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iFamZ 3, Juni 2015, Seite 119

Kontaktrecht – Reduzierung infolge Loyalitätskonflikts des Kindes

iFamZ 2015/97

§ 62 Abs 1 AußStrG

Dem Vater war ein zusätzlich vereinbartes Kontaktrecht zu der elfjährigen Tochter zur Absolvierung eines Golftrainings wieder entzogen worden.

Die nach pflichtgemäßem Ermessen zu treffende Entscheidung, inwieweit einem Elternteil unter Bedachtnahme auf Persönlichkeit, Eigenschaft und Lebensumstände das Kontaktrecht eingeräumt wird, hängt von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab. Der Entscheidung darüber kommt daher keine Bedeutung iSd § 62 Abs 1 AußStrG zu, wenn nicht leitende Grundsätze der Rsp verletzt wurden (8 Ob 82/14b; 1 Ob 94/14a; RIS-Justiz RS0097114).

Nach den – teilweise dislozierten – Feststellungen des Erstgerichts lautete der Wunsch der (bei ihrer damaligen Anhörung elf Jahre und sieben Monate alten) Minderjährigen, dass „alles so bleiben soll, wie es ist“. Das Kind befinde sich in einem Loyalitätskonflikt. Der Vater belaste es, indem er sich in dessen Gegenwart negativ über die Mutter äußere. Er sei nach wie vor wenig in der Lage, die konfliktbehaftete Paarebene von der Elternebene zu trennen und das Kind nicht in den Elternkonflikt zu involvieren. Obwohl er grundsätzlich bemüht sei, auf die Wünsche und Bedürfnisse der Minderjährigen einzugehen, könne er ...

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