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Zustellung und gemeinsamer Haushalt
iFamZ 2015/87
Allein aus dem Umstand, dass in einem gerichtlichen Verfahren vorgenommene Postzustellungen an den Vater an der Adresse von Mutter und Kind erfolgten, kann für sich allein nicht auf einen gemeinsamen Haushalt geschlossen werden
2.1 Nach § 2 Abs 2 Z 1 UVG ist ein Vorschussanspruch aber dann ausgeschlossen, wenn das Kind mit dem Unterhaltsschuldner im gemeinsamen Haushalt lebt. Ein gemeinsamer Haushalt des Kindes mit dem Unterhaltsschuldner liegt vor, wenn dieser in derselben Wohnung wie das Kind wohnt, in die Wohngemeinschaft eingebunden ist und am Familienleben in einem Ausmaß teilnimmt, wie dies im Allgemeinen bei intakten Familien üblich ist (RIS-Justiz RS0111118).
S. 116 2.2 (…) Nach der Aktenlage ist nicht verlässlich beurteilbar, ob der Vorschussanspruch nicht allenfalls doch gemäß § 2 Abs 2 Z 1 UVG ausgeschlossen ist. Das Erstgericht wird sich deshalb im fortzusetzenden Verfahren mit den maßgeblichen familiären Umständen des Antragsgegners auseinanderzusetzen und dazu Feststellungen zu treffen haben. Bloße Besuche des Vaters bei seinen Kindern erfüllen nach der Rsp den Tatbestand des Lebens im gemeinsamen Haushalt nicht (RIS-Justiz RS0111118). Auch die bloße polizeiliche Meldung an einer A...