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OGH: Zur Begünstigtenstellung in der Privatstiftung
In seiner Entscheidung vom , 3 Ob 120/14i, äußerte sich der 3. Senat des OGH zur Frage des rechtlichen Interesses eines bereits in der Stiftungsurkunde eingesetzten Begünstigten an der Feststellung der Unwirksamkeit einer Stiftungszusatzurkunde, mit der nachträglich weitere Begünstigte berufen wurden.
Der Entscheidung lag folgender Sachverhalt zugrunde: 1995 wurde vom Großvater (Erststifter) und vom Vater (Zweitstifter) des Klägers, der einer von fünf Begünstigten war, die beklagte Privatstiftung mit dem Ziel der Versorgung der weiteren Familienmitglieder errichtet. In der Stiftungsurkunde wurde dem Zweitstifter das Recht eingeräumt, weitere Begünstigte seiner Wahl unter Lebenden oder von Todes wegen zu bestellen. 2009 errichtete der Zweitstifter eine Stiftungszusatzurkunde, in der eine dem Zweitstifter nahestehende Frau und deren Kinder als weitere Begünstigte der Privatstiftung eingesetzt wurden. Der Kläger begehrte nun die Feststellung der Unwirksamkeit der Stiftungszusatzurkunde mangels notwendiger Geschäftsfähigkeit im Zeitpunkt der Errichtung der Urkunde (schweres Alkoholabhängigkeitssyndrom) und die Unwirksamkeit etwaiger Leistungen aufgrund der Begünstigtenstellung...