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iFamZ 3, Juni 2015, Seite 103

Gesetzliche Änderungen bzw Neuerungen im Ehe- und Partnerschaftsrecht

Ein Rückblick (auch) auf (fast) zehn Jahrgänge iFamZ

Astrid Deixler-Hübner

Im Mai 2006 erschien die erste Ausgabe der (damals noch) FamZ, die sich inzwischen – unter besonderer Betonung der interdisziplinären Dimensionen – als iFamZ präsentiert. Zum Jubiläum des zehnten Jahrgangs einer der erfolgreichsten – und in ihrem Konzept einzigartigen – Familienrechtszeitschriften möchte ich im Folgenden einen kurzen Überblick über die legistischen Neuerungen im Bereich des Ehe- und Partnerschaftsrechts der vergangenen Dekade geben. Auch wenn einige der Novellen sich nicht nur auf diesen Bereich beschränkten, sondern viel umfassendere – auch interdisziplinäre – Auswirkungen hatten, liegt der Fokus der Ausführungen hierbei auf dem Ehe- und Partnerschaftsrecht.

I. Gewaltschutz

A. „Anti-Stalking-Gesetz“

Mit dem Strafrechtsänderungsgesetz 2006, besser bekannt als Anti-Stalking-Gesetz, wurden ab der neue Straftatbestand der „beharrlichen Verfolgung“ (§ 107a StGB) sowie die Möglichkeit einer EV zum Schutz vor Eingriffen in die Privatsphäre nach § 382g EO eingeführt. Damit wurde den – zuvor weitgehend hilflosen – Opfern derartiger (recht vielfältiger) Verfolgungen endlich eine Möglichkeit gegeben, sich zur Wehr zu setzen. Ebenfalls forciert wurde die Betreuung von Stalking-Opfern durch Opfersc...

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