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iFamZ 2, April 2015, Seite 80

Gültigkeit eines als „noch vertraulich“ bezeichneten Testaments

iFamZ 2015/77

§ 578 ABGB

Sendet der Testator eine gültige letztwillige Anordnung an einen Notar, so vermag ein auf dieser letztwilligen Anordnung angebrachtes „Post-it“ mit dem wesentlichen Inhalt „noch vertraulich“ nicht als Bedingung angesehen zu werden. Die letztwillige Anordnung bleibt daher aufrecht.

(…) II. Der Beklagte ist der einzige Sohn des Ehepaares D. und Ing. F. K. D. K. verstarb, die ihr gehörigen Liegenschaftsanteile gelangten im Erbweg an ihren Gatten und den Beklagten. (…)

Den Vater des Beklagten verband mit der Klägerin eine zuletzt intensiver werdende Beziehung. Er besuchte sie jeden Tag, sie verbrachte die Wochenenden bei ihm. Sie wurden ein Paar und traten als solches in der Öffentlichkeit auf. (…)

Am sollte sich der Vater einer geplanten Operation unterziehen. Zuvor, am , war er mit der Klägerin bei einem Freund eingeladen. Dieser sprach ihn darauf an, ob er für die Klägerin, die sich nach dem Tod seiner Frau um ihn gekümmert habe, vorgesorgt habe. Der Vater verneinte und sagte, er werde dies „nach seiner Operation machen“. Daraufhin antwortete sein Freund, er möge dies nicht nach, sondern vor der Operation regeln. (…)

Am verfasste der Vater des Beklagten ei...

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