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iFamZ 2, April 2015, Seite 79

Inventarisierung einer zu Lebzeiten geschenkten, aber nicht verbücherten Liegenschaft

iFamZ 2015/76

§ 166 AußStrG; § 1 Abs 1 lit d NotAktsG

1. Bei der Inventarisierung ist grundsätzlich auf die Eigentumsverhältnisse zum Todeszeitpunkt abzustellen. Der Besitz begründet nur eine Vermutung der Nachlasszugehörigkeit.

2. Hat der Erblasser zu Lebzeiten eine Liegenschaft verschenkt, ohne dass bis zum Todeszeitpunkt eine grundbücherliche Durchführung des Schenkungsvertrags erfolgt ist, ist diese Liegenschaft dennoch nicht als Aktivum in das Inventar aufzunehmen, da der Erwerber den Eigentumsübergang schon bei Lebzeiten des Geschenkgebers ohne dessen weitere Mitwirkung herbeiführen konnte. Dies setzt allerdings das Vorliegen einer „unbedenklichen Urkunde“ iSd § 166 AußStrG voraus.

3. Ein nicht in Notariatsaktsform abgeschlossener Schenkungsvertrag, in dem sich der Geschenkgeber ein Wohnungsrecht zurückbehalten hat, stellt keine „unbedenkliche Urkunde“ dar, da nicht mit der erforderlichen Sicherheit entnommen werden kann, dass der Geschenkgeber die Liegenschaft zu diesem Zeitpunkt tatsächlich „real“ aus der Hand gegeben hat.

Die verstorbene H. D. war bei ihrem Tod (bücherliche) Eigentümerin der Liegenschaft (…) mit dem von ihr bewohnten Einfamilienhaus. Sie hatte diese Liegenschaft mit Ver...

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