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iFamZ 2, April 2015, Seite 78

Die Kürzung des Sachlegats

iFamZ 2015/75

§§ 692, 783 ABGB

Der Erbe schuldet dem Legatar nur das um die aliquote Pflichtteilsdeckung reduzierte Legat. Der Erbe ist daher nicht zur (Vor-)Leistung des ungekürzten Sachlegats verpflichtet, es kommt ihm ein Zurückbehaltungsrecht zu. Dieses kann der Legatar nur dann hintanhalten, wenn der seiner materiellen Beitragspflicht – durch Bezahlung eines entsprechenden Geldbetrags oder Sicherstellung – nachkommt.

Der Erblasser verfügte in seinem Testament die Enterbung seiner Kinder, während die Beklagte, seine Enkelin, „zur Erbin hinsichtlich (seiner) Liegenschaften bestimmt“ wurde. Der Klägerin, seiner Lebensgefährtin, vermachte er ein „noch abzutrennendes Grundstück“ sowie ein Legat von 700 Euro monatlich. Dieses Grundstück hat einen Verkehrswert von 204.400 Euro. Die im Testament verfügte Enterbung der beiden Kinder erfolgte grundlos, weshalb sie ihre Pflichtteilsansprüche geltend machten. Die Beklagte gab ihnen gegenüber wiederholt Verjährungsverzichtserklärungen ab. Der Verkehrswert des reinen Nachlasses vor Abzug der Pflichtteilsansprüche der Kinder des Erblassers beträgt rd 1,5 Mio Euro. Insgesamt haben die Vermächtnisse zugunsten der Klägerin einen Verkehrs...

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