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Rückzahlung einer Sonderzahlung bei Entlassung
S. 116 9 ObA 82/13v.
Nach dem angeführten OGH-Urteil ist eine kollektivvertragliche Regelung, die einem Angestellten unter anderem im Falle einer schuldhaften Entlassung einen aliquoten Sonderzahlungsanspruch verwehrt, nichtig. Begründet wird dies damit, dass nach der zwingenden Bestimmung des § 16 AngG im Falle der Lösung des Dienstverhältnisses vor Fälligkeit einer periodischen Remuneration ein Anspruch auf eine der zurückgelegten Dienstzeit entsprechende anteilige Vergütung besteht.
Da es bei Arbeitern an einer solchen Regelung fehlt, sind entsprechende Regelungen in Arbeiter-Kollektivverträgen zulässig. Ob diese Differenzierung zwischen Arbeitern und Angestellten sachlich rechtfertigbar ist, ist zweifelhaft.