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Kein Unterhaltsvorschuss bei Krisenunterbringung
iFamZ 2015/47
Eine Krisenunterbringung des Kindes zwecks Gefährdungsabklärung nach § 27 WKJHG schließt einen Vorschussanspruch in analoger Anwendung des § 2 Abs 2 Z 2 UVG aus, weil das Kind wie bei einer Maßnahme der vollen Erziehung aus öffentlichen Mitteln des primär kostenpflichtigen KJHT umfassend versorgt wird.