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iFamZ 2, April 2015, Seite 65

Kein Unterhaltsvorschuss bei Krisenunterbringung

iFamZ 2015/47

§ 2 Abs 2 Z 2 UVG

Eine Krisenunterbringung des Kindes zwecks Gefährdungsabklärung nach § 27 WKJHG schließt einen Vorschussanspruch in analoger Anwendung des § 2 Abs 2 Z 2 UVG aus, weil das Kind wie bei einer Maßnahme der vollen Erziehung aus öffentlichen Mitteln des primär kostenpflichtigen KJHT umfassend versorgt wird.

Rubrik betreut von: Neumayr
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