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Weigerung der Kinder ist kein absolutes Rückstellungshindernis
iFamZ 2015/38
Art 13 HKÜ
1. Ob ein Rückführungshindernis iSd Art 13 Abs 2 HKÜ vorliegt, ist eine typische Einzelfallbeurteilung (6 Ob 230/11h).
2.1. Nach Art 13 Abs 2 HKÜ kann die Rückgabe des Kindes vom angerufenen Gericht ua dann abgelehnt werden, wenn sich das Kind der Rückgabe widersetzt und es ein Alter und eine Reife erreicht hat, angesichts deren es angebracht erscheint, seine Meinung zu berücksichtigen. Nach dem Erläuternden Bericht zum HKÜ von Pérez-Vera (Rz 30) soll auf diese Weise den Kindern die Möglichkeit gegeben werden, ihre eigenen Interessen zu vertreten.
2.2. Die Anwendung dieser Bestimmung ist dem Ermessen der zuständigen Behörden überlassen, wobei die Meinung eines Minderjährigen grundsätzlich zu berücksichtigen ist (vgl RIS-Justiz RS0074552). Von Lehre und Rsp wird dafür allerdings ein deutliches Ergebnis verlangt (RIS-Justiz RS0074552 [T1]). Der bloße Wunsch eines Kindes, in seiner jetzigen Umgebung zu bleiben, muss das Rückgabehindernis nach Art 13 Abs 1 lit b HKÜ nicht unbedingt erfüllen (RIS-Justiz RS0074552 [T2]). In diesem Sinn hat der OGH etwa in der Entscheidung 5 Ob 47/09m ausgesprochen, dass der von der Antragsgegnerin in den Vordergrund ...