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Aktuelle Entwicklungen im Betreuungsrecht in Deutschland
Judikatur zur Bestellung, Zwangsbehandlung, Patientenverfügung und Vergütung
Im Rahmen meiner Korrespondententätigkeit für die iFamZ berichte ich über aktuelle Entwicklungen im Betreuungsrecht in Deutschland. Im Jahr 2014 stehen Entscheidungen des BGH im Mittelpunkt; einerseits zu gesetzlichen Neuerungen der letzten Zeit, andererseits zu Themen, zu denen sich der BGH bereits früher geäußert hat, die aber immer wieder Gegenstand von Rechtsbeschwerdeentscheidungen sind.
I. Bestellung und Entlassung eines Betreuers
A. Sachverhaltsermittlung von Amts wegen
Immer wieder stellt der BGH Mängel bei der Sachverhaltsermittlung fest. § 26 FamFG verpflichtet die Betreuungsgerichte, die zur Feststellung der entscheidungserheblichen Tatsachen erforderlichen Ermittlungen (von Amts wegen) durchzuführen. In mehreren Entscheidungen moniert der BGH, dass das Beschwerdegericht nicht hinreichend geklärt hat, ob die betroffene Person einen freien Willen bilden kann. Nach § 1896 Abs 1a BGB darf ein Betreuer gegen den freien Willen eines Volljährigen nicht bestellt werden. Ob der Betroffene in der Lage ist, einen freien Willen iS dieser Vorschrift zu bilden, bedarf einer eigenen tatrichterlichen Prüfung. Diese Prüfung hat das Gericht auch dann vorzunehmen (und die auf freier Willense...