Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Fehlende Zeugeneigenschaft des Vorerben
iFamZ 2015/35
§ 585 ABGB aF; § 594 ABGB
Die Mutter des Erblassers ist als Vorerbin keine fähige Testamentszeugin in Rücksicht auf die Zuwendung an die Nacherben.
Mit seinem Testament vom setzte der Erblasser seine Mutter als alleinige Vorerbin sowie die beiden Revisionsrekurswerber je zur Hälfte als Nacherben ein. Das fremdhändige schriftliche Testament wurde von einem Rechtsanwalt verfasst und vom Erblasser, vom Rechtsanwalt und von zwei seiner Kanzleimitarbeiterinnen unterfertigt, wobei die Unterschrift einer der Letzteren in keinem räumlichen Zusammenhang mit dem vor der Anwaltsunterschrift stehenden Zusatz „als Zeuge“ steht.
Die Mutter des Erblassers ist am vorverstorben. Die beiden Nacherben gaben aufgrund des genannten Testaments jeweils unbedingte Erbantrittserklärungen ab.
Wegen der vom Erstgericht gehegten Zweifel an der Gültigkeit des schriftlichen Testaments, da der Zeugenzusatz bei einer vermeintlichen Zeugenunterschrift in keinem räumlichen Zusammenhang zu stehen scheine, wurde eine Konversion in ein mündliches Testament nach der Rechtslage vor dem FamErbRÄG 2004 angestrebt. Im Zuge der Einvernahme der einstigen Zeugen durch den Gerichtskommissär stellte sich heraus, dass der...