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GesRZ 1, Februar 2022, Seite 46

Zum Rücktritt und zur Löschung eines Stiftungsvorstandsmitglieds auf dessen Antrag

Peter Csoklich

§ 15, § 24 Abs 3 und § 27 Abs 1 PSG

§§ 40 und 42 FBG

§ 5 Abs 2 Z 1 lit b AußStrG

§ 116 ZPO

1. Soll eine Rücktrittserklärung eines Stiftungsvorstandsmitglieds wegen Unauffindbarkeit des nach der Stiftungsurkunde bestellungsberechtigten Stifters an das (subsidiär) nach § 27 Abs 1 PSG bestellungsberechtigte Firmenbuchgericht gerichtet werden, so muss die Unauffindbarkeit des Stifters zeitnah zur Rücktrittserklärung gegenüber dem Firmenbuchgericht bescheinigt sein. Dies ist bei mehr als vier Jahren Zeitabstand nicht der Fall.

2. Bei Indizien für die Vermögenslosigkeit einer Privatstiftung kann das Firmenbuch ein Amtslöschungsverfahren nach § 40 und 42 FBG einleiten.

(OLG Wien 6 R 34/21w; HG Wien 72 Fr 16974/18x)

[1] Im Firmenbuch des HG Wien sind zu FN ... die E.-Privatstiftung und als deren Vorstandsmitglied (Stellvertreterin des Vorsitzenden) die Antragstellerin und nunmehrige Revisionsrekurswerberin eingetragen. Der vormalige Vorsitzende des Stiftungsvorstands ist am verstorben und seit im Firmenbuch gelöscht. Derzeit ist kein Vorsitzender des Stiftungsvorstands im Firmenbuch eingetragen.

[2] Nach der Stiftungsurkunde werden die Mitglieder des Stiftungsvorstands zu Lebzeiten des (einzigen) Stifters von dies...

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