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Sachverständigenbestellung
iFamZ 2015/24
Das Sachwalterschaftsgericht ist nicht verpflichtet, eine bloß in Aussicht genommene Person zum Sachverständigen zu bestellen. Eine danach erfolgte Bestellung einer anderen Person zum Sachverständigen ist nicht allein aus diesem Grund anfechtbar.
Privatgutachten kommen auch im Verfahren außer Streitsachen als Beweismittel in Betracht. Alleine mit Privatgutachten kann jedoch kein Sachverständigenbeweis geführt werden.