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iFamZ 1, Februar 2015, Seite 33

Sachverständigenbestellung

iFamZ 2015/24

§§ 40, 128 Abs 2 AußStrG

Das Sachwalterschaftsgericht ist nicht verpflichtet, eine bloß in Aussicht genommene Person zum Sachverständigen zu bestellen. Eine danach erfolgte Bestellung einer anderen Person zum Sachverständigen ist nicht allein aus diesem Grund anfechtbar.

Privatgutachten kommen auch im Verfahren außer Streitsachen als Beweismittel in Betracht. Alleine mit Privatgutachten kann jedoch kein Sachverständigenbeweis geführt werden.

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