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iFamZ 1, Februar 2015, Seite 29

Gerichtliche Aufträge an den Sachwalter in der Vermögensverwaltung

Rechtsgrundlage und Rechtswirkungen der gerichtlichen Weisungsbefugnis

Alrun Cohen

Anlässlich der Entscheidung des 2 Ob 68/14k, iFamZ 2014/182, 257, beleuchtet der Beitrag die Rechtsgrundlage und die Rechtswirkungen der gerichtlichen Weisungsbefugnis gegenüber dem Sachwalter im Bereich der Vermögensverwaltung.

I. Ausgangsfall

Das Erstgericht „ersuchte“ die Sachwalterin, die Zahlungen an den Betroffenen zu erhöhen (s näher III.A.2). Den dagegen erhobenen Rekurs der Sachwalterin wies das Rekursgericht mit der Begründung zurück, dass ein „Ersuchen“ des Gerichts nicht in ihre Rechtsposition eingreife, weshalb die Sachwalterin nicht rechtsmittellegitimiert sei. Zudem ergänzte das Rekursgericht, dass für eine allgemeine Weisungsbefugnis noch weniger als in der Personensorge im Bereich der Vermögensverwaltung eine Rechtsgrundlage bestehe. Dem entgegnete der OGH, dass die auf § 281 Abs 4 ABGB gestützte Weisung als Beschluss ergangen sei, gegen den der Sachwalterin Rekurslegitimation zukomme.

II. Anfechtbarer Beschluss und Rechtsmittellegitimation

Fraglich ist zunächst, wie das „Ersuchen“ des Erstgerichts in das System richterlicher Hoheitsakte einzuordnen ist. Dem OGH ist mE darin zuzustimmen, diese Gerichtshandlung als hoheitliche Weisung zu qualifizieren. Dadurch über...

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