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Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld auch in einer gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft
iFamZ 2015/18
§§ 5, 5c KBGG; § 184 ABGB
(…) 3.1 Die Klägerin beruft sich auf ihre Stellung als „Pflegeelternteil“ iSd § 184 ABGB. (…)
3.3 Im vorliegenden Fall steht fest, dass die Klägerin mit der leiblichen Mutter des Kindes und dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt wohnt, dass sie gemeinsam mit der leiblichen Mutter für das Kind die elterliche Verantwortung trägt und es erzieht. Nach diesen faktischen Verhältnissen kann an der rechtlichen Stellung der Klägerin als „Pflegeelternteil“ iSd § 184 ABGB nicht gezweifelt werden. Wie die Vorinstanzen jeweils ihren Entscheidungen zugrunde gelegt haben, haben die Klägerin und die leibliche Mutter des Kindes im Rahmen der partnerschaftlichen Erziehung des Kindes eine Vereinbarung über den abwechselnden Bezug des Kinderbetreuungsgeldes in der Variante „12+2“ getroffen. Unter diesen Voraussetzungen führt der Wechsel der Betreuung des Kindes durch die leibliche Mutter zur Klägerin zu einem Wechsel zwischen den Elternteilen iSd § 5c Abs 3 KBGG, der geeignet ist, die Anspruchsdauer über die Vollendung des 12. Lebensmonats des Kindes hinaus zu verlängern.