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iFamZ 1, Februar 2015, Seite 21

Anspannung eines im Ausland ausgebildeten Arztes, der sich nicht um die Nostrifizierung bemühte

iFamZ 2015/5

§ 231 ABGB

Die vier bei der Mutter lebenden minderjährigen Kinder begehren von ihrem Vater (dem Antragsgegner) die Festsetzung des monatlichen Unterhalts.

Der Vater, ein libyscher Staatsangehöriger, erwarb 1990 in Libyen das Diplom der Humanmedizin und Chirurgie und war bis 1994 als Spitalsarzt in Libyen tätig. 1995 übersiedelte er – aufgrund eines libyschen Stipendiums zur weiterführenden Ausbildung und Facharztausbildung – nach Wien, wo er 1996 das Diplom Lungenheilkunde, 1998 Fellowship Lungenheilkunde und anschließend bis 2004 im SMZ-Ost-Donauspital das Facharztdiplom Sonderfach Innere Medizin und Kardiologieheilkunde erwarb. Von 2006 bis 2008 war er als Universitätslektor an einer Medizinischen Fakultät in Libyen tätig. Nach seiner Rückkehr nach Österreich suchte er erstmals 2006 um Nostrifikation seines Medizinstudiums in Österreich an und betrieb in den Jahren 2009 bis 2011 Nostrifikationsvorbereitungen. 2012 stellte er ein weiteres Nostrifikationsansuchen bei der Universität Innsbruck. Zur Überprüfung seiner fachspezifischen Kenntnisse wurde ihm die Ablegung der SIP 5 („Summative-Integrative Prüfung-5“) bis spätestens aufgetragen. Er nahm jedoch fünf mögl...

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