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iFamZ 1, Februar 2015, Seite 10

Wo steht Österreich vor und nach der Reform des FMedG?

Ein europäischer Rechtsvergleich

Martina Erlebach

Am beschloss der Nationalrat mit einer letztlich sicheren Mehrheit die bedeutendste Reform des österreichischen FMedG seit dessen Inkrafttreten im Jahr 1992 (Fortpflanzungsmedizinrechts-Änderungsgesetz 2015 – FMedRÄG 2015). Wie dringend dieser Reformbedarf war, zeigt ein Blick über die Grenzen. Ziel war es nicht, erst auf eine Verurteilung durch den EGMR zu warten, sondern schon im Vorfeld das österreichische FMedG an europäische Standards anzupassen. Gleichzeitig sollte auch den betroffenen Paaren der mühevolle und kostspielige Ausweg über den „Medizintourismus“ erspart werden.

I. Europäischer Rechtsvergleich

In einer rechtsvergleichenden Tabelle (s III.) sind die wichtigsten Eckpfeiler der Reform zusammengefasst, wobei hier nur die Länder Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Niederlande, Norwegen, Polen, Schweiz, Slowenien, Spanien, Vereinigtes Königreich und natürlich Österreich vor und nach der Reform verglichen werden. Grundlage dieses Rechtsvergleichs sind Vorträge vom 12. Symposium für europäisches Familienrecht zum Thema künstliche Fortpflanzung und europäisches Familienrecht an der Universität Regensburg. Der Rechtsvergleich zur Zulässigkeit der Präimplantationsdiagnostik ...

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