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iFamZ 1, Februar 2015, Seite 1

Das FMedRÄG 2015 auf dem Prüfstand von Ethik und Grundrechten

Peter Barth

Von „legislatorischer Trägheit“ sprachen manche, wenn sie die Entwicklungen im österreichischen Fortpflanzungsmedizinrecht beschrieben. Tatsächlich ist das FMedG seit seiner Kundmachung 1992, also seit über 20 Jahren, im Wesentlichen unverändert geblieben. Und dies, obwohl sich die Reproduktionsmedizin in dieser Zeit beträchtlich weiterentwickelt hat. Woran lag es, dass so lange keine parlamentarische Mehrheit für eine Reform zu finden war?

Wie kaum ein anderes Regelungswerk wirft das FMedG schwierige Abwägungsfragen auf. Die vielleicht schwierigste ethische Frage ist auch gleich die grundlegendste, weil sie für viele an den Grundfesten ihres Menschenbildes rüttelt: Darf/soll sich der Mensch als „Schöpfer“ gerieren? Oder anders akzentuiert: Was geschieht in den Köpfen jener, die Menschen „machen“? Ist die Medizin unsere neue Weltreligion, weil sie alles erklärt, alles ermöglicht?

Faktum ist: Der Mensch bringt die Zufälle der Fortpflanzung mehr und mehr unter seine Kontrolle. Treffend war in der ZEIT bereits vor Jahren zu lesen: „Wir bestimmen heute mit Verhütungsmitteln, wann wir uns vermehren und wann nicht. Wir haben Techniken entwickelt, mit denen Menschen Kinder kriegen können, obwohl sie ...

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