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Zur Durchbrechung von Vereinsstatuten
Der vorliegende Beitrag geht der Frage nach, wie im Vereinsrecht mit statutendurchbrechenden Beschlüssen zu verfahren ist. Nach allgemeinen Ausführungen zur Rechtsnatur und Auslegung von Vereinsstatuten und zu den Rechtswirkungen von fehlerhaften Beschlüssen wird darauf eingegangen, ob und inwieweit die im Kapitalgesellschaftsrecht verbreitete Lehre von den satzungsdurchbrechenden Beschlüssen auch auf das Vereinsrecht übertragbar ist.
I. Vereinsstatuten
1. Rechtsnatur und Auslegung
Wie bei jeder Körperschaft stellt auch beim Verein die Satzung (im VerG wird dafür die Bezeichnung „Statuten“ verwendet) die Verfassung der Vereinigung dar. Bei Vereinsstatuten handelt es sich grundsätzlich um einen privatrechtlichen Vertrag, der zwischen den Gründern des Vereins geschlossen wird. Die Auslegung erfolgt nach stRspr des OGH allerdings nicht nach § 914 und 915 ABGB, sondern es ist gem § 6 und 7 ABGB der objektive Sinn des Statutentextes zu erforschen.
2. Statutenänderungen
Bis zur Entstehung des Vereins ist eine Abänderung der Statuten nur einstimmig durch die Gründer möglich; danach obliegen Änderungen den zur Beschlussfassung über Statutenänderungen berufenen Vereinsorganen (§ 3 Abs 1 VerG). Somit schreibt § 3 Abs 1 VerG den Gründer...