Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Verwendung des Einkommens – gerichtliche Weisungen im Wirkungsbereich des Sachwalters
iFamZ 2014/182
Das Pflegschaftsgericht ist befugt, dem Sachwalter im Bereich der Verwendung des laufenden Einkommens bei Gefährdung des Wohls der betroffenen Person Weisungen zu erteilen, deren Nichtbefolgung aber letztlich nur zur Umbestellung des Sachwalters führen kann. Gegen eine erteilte Weisung ist ein Rechtsmittel zulässig, weil in den Wirkungsbereich des Sachwalters eingegriffen wird. Das Rechtsmittelgericht hat zu überprüfen, ob eine Gefährdung des Wohls des Betroffenen die Anordnung des Erstgerichts erforderlich machte.
Mit Beschluss vom ersuchte das Erstgericht die Sachwalterin in Abänderung der bis dahin gepflogenen Vorgangsweise einer wöchentlichen Auszahlung von 200 Euro an den Betroffenen, 14-täglich den Betrag von 500 Euro zur Auszahlung zu bringen. Es begründete dies damit, dass der Betroffene bislang Pflegegeld in der Stufe 4 erhalten und wöchentlich über 300 Euro zur Abdeckung seiner Bedürfnisse verfügt habe. Nun erhalte er nur noch Pflegegeld der Stufe 1. Der Betroffene habe ersucht, weiterhin den bisherigen Betrag von 300 Euro bzw den Gesamtbetrag von 1.200 Euro einmal im Monat zu erhalten. Aus einem Sachverständigengutachten von Juni 2013 gehe die ...