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iFamZ 2, April 2014, Seite 91

Der Gesetzgeber fühlt Familien auf den Zahn

Gratiszahnspange für Kinder und Jugendliche – Erhöhung der Familienbeihilfe

Die am im Plenum des Nationalrats beschlossene Novelle des ASVG, GSVG, BSVG und B-KUVG schafft die Voraussetzungen der sog „Gratiszahnspange“ für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Unterdessen stellt die Regierung ihr Herz für Familien (auch) mit der im Ministerrat vom beschlossenen Erhöhung der Familienbeihilfe zur Schau.

I. Bessere zahnärztliche Versorgung

Die „Beseitigung von finanziellen Hindernissen beim Zugang zu Kieferregulierung für Kinder und Jugendliche“, wie es in den ErlRV sperrig heißt, ist nichts anderes als die – medial von beträchtlichem Getöse begleitete – Gratiszahnspange für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres (bei Behandlungsbeginn). Konkret entfallen die Behandlungsbeiträge für Kieferregulierungen, sofern Behandlungsbedürftigkeit besteht. Nach den ErlRV ist dies insb bei erheblicher Zahn- oder Kieferfehlstellung der Fall. Von der kostenlosen Leistung umfasst sind jegliche für den Behandlungsplan und die Therapie erforderliche Diagnostik, der Behandlungsplan selbst sowie die Therapie mittels festsitzender und abnehmbarer Geräte.

II. Erhöhung der Familienbeihilfe und des Zuschlags

Die geplante Novelle stellt primär die – inflat...

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