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Neues FMA-Rundschreiben zur Prospektaufsicht
Am hat die FMA ihr neues Rundschreiben zur Prospektaufsicht veröffentlicht. Das Rundschreiben dient zur Information über die konkreten Anforderungen, die sich nach Rechtsansicht der FMA aus den einschlägigen Bestimmungen des KMG 2019, des BörseG 2018 und der Prospektverordnung sowie der delegierten Rechtsakte zu dieser ergeben.
Das Rundschreiben enthält Ausführungen zu den „Grundlagen“ (Kap 2), etwa zu den Prospektarten, dem Wertpapierbegriff, dem Veranlagungsbegriff, der Prospektkontrolle, dem Nachtrag, der Werbung sowie generell zum Anwendungsbereich und zu den Ausnahmen von der Prospektpflicht. Daneben finden sich Ausführungen zum Inhalt und zur Aufmachung von Wertpapierprospekten (Kap 3), etwa zu den unterschiedlichen Prospektarten, zur Sprache oder zur Verständlichkeit.
S. 6Das Rundschreiben tritt an die Stelle des bisherigen FMA-Rundschreibens zu Fragen des Prospektrechts vom sowie des FMA-Leitfadens zur Umsetzung der Änderung des Prospektregimes vom . Darüber hinaus verweist die FMA auf die von der ESMA veröffentlichten Soft-law-Instrumente (Kap 1).