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GesRZ 1, Februar 2022, Seite 5

Schwarmfinanzierung-Vollzugsgesetz

Im November 2021 langte die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über das Wirksamwerden der Verordnung (EU) 2020/1503 über Europäische Schwarmfinanzierungsdienstleister für Unternehmen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/1129 und der Richtlinie (EU) 2019/1937 (Schwarmfinanzierung-Vollzugsgesetz) erlassen und das Kapitalmarktgesetz 2019, das Alternativfinanzierungsgesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz und das Konsumentenschutzgesetz geändert werden, im Nationalrat ein. Das Gesetzesvorhaben dient der Umsetzung der Verordnung (EU) 2020/1503, die den Rechtsrahmen, die Zulassung und die Aufsicht von Schwarmfinanzierungsdienstleistern in der EU harmonisiert. Spezialisierten Plattformen soll es künftig möglich sein, ihre Dienstleistungen im gesamten EU-Binnenmarkt anzubieten. Dadurch soll der Pool potenzieller Investoren für Start-ups und kleine Unternehmen vergrößert werden.

Die materiellen Vorgaben für Schwarmfinanzierungsdienstleister finden sich in der erwähnten EU-Verordnung. Die nationale Umsetzung betrifft begleitende Vorschriften zur Anwendbarkeit dieser Verordnung. Dies umfasst insb die Benennung der FMA als zuständige Behörde für die Zulassung und Beaufsichtigung sowie Sankti...

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