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iFamZ 1, Februar 2014, Seite 21

Abnahme der Reisedokumente

iFamZ 2014/15

§ 107 AußStrG

Der gegen die vom Rekursgericht bestätigte Anordnung des Erstgerichts, das der Mutter auftrug, den Reisepass des Minderjährigen auszufolgen und die maßgeblichen Behörden ersuchte, der Mutter bis auf Widerruf keinen neuen Reisepass oder ein gleichwertiges Dokument für den Minderjährigen auszufolgen, gerichtete außerordentliche Revisionsrekurs der Mutter zeigt keine Rechtsfragen von der Erheblichkeit gem § 62 Abs 1 AußStrG auf.

1. (…) § 107 AußStrG idF BGBl I 2013/15 (KindNamRÄG 2013), auf den sich das Rekursgericht stützte, regelt die besonderen Verfahrensbestimmungen im Verfahren über die Obsorge oder die persönlichen Kontakte. Nach dessen Abs 3 Z 5 zählt die Abnahme der Reisedokumente des Kindes zu den vom Gericht zur Sicherung des Kindeswohls erforderlichenfalls anzuordnenden Maßnahmen, soweit dadurch nicht Interessen einer Partei, deren Schutz das Verfahren dient, gefährdet oder Belange der übrigen Parteien unzumutbar beeinträchtigt werden.

2. Die Revisionsrekurswerberin stellt nicht in Abrede, dass die von den Vorinstanzen angeordnete Maßnahme grundsätzlich geeignet ist, einer Verbringung des Minderjährigen durch den nicht obsorgeberechtigten Elternteil außer Landes entgegenzuwirke...

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